Der Nationalpark

Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer wurde am 1. Januar 1986 mit einer Flächengröße von 2.400 Quadratkilometern von der damaligen CDU-Landesregierung unter der Führung von Ministerpräsident Albrecht ins Leben gerufen. Zuvor war der Küstenbreich des Nationalparks, der sich von Emden bis zur Stadt Cuxhaven erstreckt, als Naturschutzgebiet deklariert. Dies änderte sich mit der Erhebung zum Nationalpark, der seit 1993 zusätzlich durch die UNESCO als Biosphärenreservat anerkannt wurde.Durch die internationale Würdigung des Nationalpark Niedersächsischen Wattenmeers wird die besondere Bedeutung dieses Lebensraumes Rechnung getragen. Das Miteinander von Mensch und Natur steht im Mittelpunkt des Nationalparks. Dabei können Sie als Urlauber an der Küste die unvergessliche Schönheit des Nationalparks an vielen Orten genießen, ohne die Natur zu stören. Ein besonders intensiver Kontakt zum Wattenmeer können Sie auf einer Wattführung mit einem staatlich geprüften Wattführer erleben. Er führt Sie sicher vom Festland zur Insel und gibt Ihnen sachkundige Erklärungen über den Nationalpark Wattenmeer. 

Der Nationalpark ist in drei unterschiedliche Schutzzonen unterteilt. Die wichtigste Zone, mit über 50% der Gesamtfläche, stellt die Ruhezone (Schutzone 1) dar. Diese Flächen dürfen nur auf zugelassenen Wanderwegen betreten werden. Außerhalb dieser Flächen ist das betreten verboten. Dies ist insbesondere bei Brutgebieten der Küstenseevögel wichtig, damit die Brutzeit und Aufzucht der Jungtiere ungestört verlaufen kann. Die zwseite Zone wird als Zwischenzone (Schutzzone 2) bezeichnet. Sie darf in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Juli eines jeden Jahres nicht betreten werden (mit Ausnahme der Rewit- und Wanderwege). In der übrigen Zeit dürfen auch die Flächen außerhalb der Wanderwege betreten werden, was allerdings zum Schutz der Natur nicht sinnvoll ist! Die kleinste und damit dritte Schutzzone des Nationalparks mit etwa 1% der Gesamtfläche stellt die Erholungszone dar. In Ihr gibt es nur wenige Auflagen die beachtet werden müssen. Die Erholungszone stellt in den meisten Fällen Strand- und Erholungsgebiete im Nationalpark dar.   

Was Sie als Gast im Nationalpark beachten sollten

Zum Schutz der Natur und insbesondere der hochsensiblen Flora und Fauna des Wattenmeeres sollten Sie folgende Regeln beachten:

  • betreten Sie den Nationalpark nur auf zulässigen Reit- und Wanderwegen. Reitwege werden durch rote Pfähle, Wanderwege durch grüne Pfähle gekennzeichnet. Auf Informationstafeln entlang der Küste sowie auf verschiedenen Faltblätter zum Nationalpark sind entsprechende Wege eingezeichnet.
  •  Dünenschutz bedeutet Inselschutz. Das Betreten der Dünen, besonders Primär- und Sekundärdünen, sollte unterbunden werden. Mit jeden Tritt wird die empfindliche Grasnarbe aus Strandhafer und -Roggen beschädigt. Der Sand der Düne kann somit nicht gehalten werden und verteilt sich durch den Wind im Laufe der Zeit. Die Folge ist, dass der Insel ein zuverlässiger Schutz im Fall einer Sturmflut fehlt.
  • stören Sie keine Tiere im Nationalpark. Dies gilt sowohl bei Küstenvögeln, Brutkolonien und Seehunden -- so süß sie auch aussehen möchten.
  • hinterlassen Sie keinen Müll. Der Nationalpark ist keine Mülldeponie und sollte vor Verschmutzung geschützt werden.
  • leinen Sie Ihre Vierbeiner an! Freilaufende Hunde stören Küstenvögel bei der Rast sowie beim Brutgeschäft. Am Seedeich könnte Ihr Hund ein Schaf reißen!

Am Besten besuchen Sie einfach den Nationalpark Wattenmeer -- egal ob Sommer oder Winter -- und erleben Sie die unvergleichbare Schönheit dieser Landschaft zwischen Insel und Deich.